Treppenlift und Treppenlifte aus Bayern


Zuschüsse

Beispiele

Kauf: Gerader Treppenlift nur noch   0,-€ Eigenanteil
Mietanlage: Gerader Treppenlift   0.-€ Eigenanteil

Meist besteht die Möglichkeit, bei Krankheit (ab Pflegegrad 1), Unfall oder Invalidität einen Zuschuss zum Treppenlift zu erhalten.

In der Regel beginnen Zuschüsse bei 4.000.-€ und können bis zur Vollkostenübernahme gehen.
In vielen Fällen gewährt der Freistaat Bayern ein leistungsfreies Darlehen (im Endeffekt ein Zuschuss) in Höhe von 10.000.- €,- jetzt auch für Mieter.

Unser Service:

Wir prüfen gerne schnell und unverbindlich, welche Zuschüsse für Sie in Frage kommen. Mit Hilfe von unseren kompetenten Beratern ist die Antragstellung bei den zuständigen Kostenträgern für Sie unkompliziert und schnell.

Beispiele für Kostenträger bei Unfall, Krankheit oder (Kriegs-) Invalidität

  • Berufsgenossenschaften (Vollkostenübernahme möglich)
  • Versicherungen (Vollkostenübernahme möglich)
  • Pflegeversicherung (Zuschuss 4.000.-€)
  • Arbeitsämter (Vollkostenübernahme möglich)
  • Stiftungen (Zuschuss)
  • Sozialämter (Vollkostenübernahme möglich)
  • Landratsämter (10.000.-€)
  • Hauptfürsorge (Vollkostenübernahme möglich)
  • Landschaftsverbände (Vollkostenübernahme möglich)
  • Krankenversicherungen. (Zuschuss)
  • Unfallversicherungen (Vollkostenübernahme möglich)

Rufen Sie uns kostenfrei an und vereinbaren Sie einen Termin.




BAVARIA TREPPENLIFT • Sämannstrasse 18a • 82166 Gräfelfing / München • Tel: 089 / 351 7976 • Fax: 089 / 818 94634• info@bavaria-treppenlift.de
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Ihr Treppenlift aus Bayern